§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Mantrailer Rhein-Ruhr und dem/der Veranstaltungs-, Kurs- und Trainingsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs- und Kursbeschreibungen von Mantrailer Rhein-Ruhr oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Kursen, Trainings und Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Mantrailer Rhein-Ruhr behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Seminars, Workshops, Kurses oder sonstiger Veranstaltung (Leistungen) zu erklären und Preisanpassungen vorzunehmen, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen oder der jeweiligen Ausbildungseinheit informiert werden. Sowohl die Wahl des Trainingsortes als auch des Trainers obliegt allein Mantrailer Rhein-Ruhr. Zudem behält sich Mantrailer Rhein-Ruhr vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.
§ 2 Bezahlung (Workshops, Seminare, Themenabende)
Die Kosten für die Veranstaltung werden zwischen Mantrailer Rhein-Ruhr und dem Teilnehmer vereinbart. Die schriftliche Anmeldung gilt als bindend. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung in voller Höhe fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich Mantrailer Rhein-Ruhr vor.
§ 2.1 Bezahlung (Kurse und Gruppen)
Die Kosten für die Gruppenstunden werden direkt vor dem Unterricht in bar entrichtet oder über die Trainingskarte abgerechnet. Die Kursgebühr ist auf der Website zu entnehmen. Die Bezahlung der Trainingskarte erfolgt in voller Höhe vor Kursbeginn per Überweisung oder in bar. Eine Rückerstattung der Trainingskarte (auch Restbetrag) ist nicht möglich. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
Beim Erwerb einer Trainingskarte: Die Gültigkeit einer Trainingskarte beträgt 12 Wochen (10 Trainingseinheiten) bzw. 6 Wochen (5 Trainingseinheiten) und ist Veranstaltungsgebunden. Innerhalb der Gültigkeit darf die Veranstaltung zweimal bzw. einmal mit einer Frist von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Darüber hinaus erfolgt keine Erstattung. Wird die Veranstaltung durch den Trainer abgesagt verlängert sich die Frist um die abgesagte Woche.
§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer (Workshops, Seminare, Themenabende, Veranstaltungen)
Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Mantrailer Rhein-Ruhr, jedoch sollte dies spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann Mantrailer Rhein-Ruhr ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Mantrailer Rhein-Ruhr berechtigt, die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnhmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Mantrailer Rhein-Ruhr keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
§ 3.1 Rücktritt durch den Teilnehmer (Kurse und Gruppen)
Bei Absage innerhalb einer Frist von 48 Stunden vor Trainingsbeginn fällt die gesamte Trainingsgebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Bei Kauf einer Trainingskarte bedarf es keiner Kündigung, diese verliert automatisch ihre Gültigkeit zum bei Kauf bestätigten Ablaufdatum. Bei Überschreitung der Gültigkeit verfallen die Stunden ersatzlos.
§ 4 Rücktritt durch Mantrailer Rhein-Ruhr
Mantrailer Rhein-Ruhr kann vom Vertrag zurücktreten,
Bei Ausfall des Trainers-, Kursleiter-, Dozent-, Referent/in oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung verhindern bzw. unzumutbar erschweren, wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Jedoch steht es Mantrailer Rhein-Ruhr frei, den Kurs oder die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen.
§ 5 Berechtigte Teilnahme und Voraussetzungen
Teilnehmer an Kursen, Trainings oder Veranstaltungen von Mantrailer Rhein-Ruhr müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. muss bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert, gegen Tollwut geimpft und behörtlich angemeldet sein. Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von snteckenden Krankheiten ist. Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, Mantrailer Rhein-Ruhr über Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggrressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Der Teilnehmer/in haftet für alle durch ihn und seinen Hund entstehenden Schäden. Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person beschränkt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seinen Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn Mantrailer Rhein-Ruhr wurde darüber schriftlich informiert und willigte ein.
§ 6 Filmen und Fotografieren
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während der VA erstellt werden. Mantrailer Rhein-Ruhr verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschl. auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien sowie des Onlineauftritts von Mantrailer Rhein-Ruhr (Webseite und Facebook) zu beschränken.
Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 7 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung und Umgang seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte Mantrailer Rhein-Ruhr in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, kann Mantrailer Rhein-Ruhr eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Auch hat der Teilnehmer während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken.
Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet auf die eigene sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen / Schäden zu vermeiden. Mantrailer Rhein-Ruhr übernimmt keine Haftung für Verletzungen / Schäden, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Mantrailer Rhein-Ruhr kann nur empfehlen, den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
Der Teilnehmer, haftet für sich und die von ihm und seinem Hund verursachten Schäden. Die Teilnahme an den Kursen, Trainings oder Veranstaltungen bei Mantrailer Rhein-Ruhr erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Missachtung der Anweisungen von Mantrailer Rhein-Ruhr schließt eine Haftung in jedem Fall aus. Ebenso muss der Teilnehmer bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten.
§ 8 Haftung von Mantrailer Rhein-Ruhr
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber Mantrailer Rhein-Ruhr sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Mantrailer Rhein-Ruhr.
Mantrailer Rhein-Ruhr haftet nicht, wenn das Training (im Ganzen) oder die Veranstaltung ohne Verschulden von Mantrailer Rhein-Ruhr (z.B.: Krankheit, im Falle höherer Gewalt u.ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist Mantrailer Rhein-Ruhr berechtigt, dem Teilnehmer/in einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Der Teilnehmer ist insoweit nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr oder zum Schadensersatz berechtigt. Ansprüche des Teilnehmers gegen Mantrailer Rhein-Ruhr hat dieser innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab Ende des Trainings (im Ganzen) oder der Veranstaltung, schriftlich gegenüber Mantrailer Rhein-Ruhr geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, das Unterbleiben der Geltendmachung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Mantrailer Rhein-Ruhr.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, der schriftlich vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Sitz von Anja Lausberg, Mantrailer Rhein-Ruhr.
§ 10 Sonstiges
Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die AGB gelesen und verstanden hat, sowie diese akzeptiert.